Inhaberverifizierung - was muss ich tun und warum?

Hintergrund

Die EU hat eine Richtlinie herausgegeben, zu der alle Registrierstellen für Domains verpflichtet sind (NIS-2 - zweite EU-Richtlinie zur Sicherung von Netz- und Informationssystemen). Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie ist es als Domaininhaber zwingend erforderlich, korrekte Adressdaten genannt zu haben und diese auch verifizieren zu können.
Das betrifft daher auch nur Domains, die über eine in der EU ansässige Registrierstelle bestellt werden/wurden (z.B. de oder at).
Nachfolgend die Informationen des BSI als verantwortliche Behörde für Deutschland zu dem Thema NIS-2:
Informationen des BSI zu NIS-2

Welche Daten müssen in der Domain angegeben sein?

Aus organisatorischen Gründen fragen wir für ALLE Domains daher stets folgende Angaben ab (soweit nicht anders angegeben, sind diese verpflichtend):

  • Organisationsname [natürlich nur für Organisationen]
  • Vorname
  • Nachname
  • Straße [Postfach ist nicht mehr zulässig!]
  • PLZ
  • Ort
  • Bundesland
  • Land
  • Telefon
  • Fax [optional]
  • E-Mail

Sollten bei Domainregistrierungen keine expliziten Daten genannt werden, verwenden wir die Daten des Kundenkontos.

Welche Daten sind davon über das Netz abrufbar?

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zumindest unterliegen Privatpersonen der DSGVO und deren Daten werden nicht ungefragt veröffentlicht.
Bei Organisationen ist das allerdings anders. Den Umfang der veröffentlichten Daten legt jede NIC dabei selbst fest. Da die meisten über uns registrierten Domains die Endung "de" haben, hier die Angaben der zugehörigen Vergabestelle (DENIC) dazu:
"Die Inhaberdaten (Name, Adresse, E-Mail sowie Telefonnummer) werden seit 28. Januar 2026 veröffentlicht, wenn der Domaininhaber eine juristische Person ist."

Wie muss ich mich verifizieren?

Im ersten Schritt ist es wichtig, die regelmäßigen Anfragen zur Überprüfung der Domaindaten aufmerksam zu lesen und zu prüfen, ob diese noch aktuell sind.
Die Domainvergabestellen (NIC, z.B. DENIC für de-Domains) fordern nun nach und nach Daten an, um sich als Person oder Organisation als rechtmäßiger Inhaber mit korrekten Daten zu bestätigen. Diese Anforderungen werden über uns als Dein Provider dann gestellt und Dir zugesandt per E-Mail. Je nach Domainart (de, at, es usw.) und Registrierart (Person oder Organisation) können dafür unterschiedliche Anforderungen bestehen (z.B. Personalausweisnummer, Führerscheinnummer, Umsatzsteuer-ID etc.).
Diese Verifizierung muss zügig erfolgen, da sonst eine rasche Sperre der Domain durch die Vergabestelle droht.

Weiterführende Informationen zur Inhaberverifizierung findest Du unter 
Inhaberdatenverifizierung bei der DENIC

Was passiert, wenn ich mich nicht verifiziere?

Nach einer Aufforderung zur Verifizierung ist ein Zeitrahmen festgelegt (kann je nach Vergabestelle unterschiedlich sein), der die Sperrung und letztlich Löschung der Domain zur Folge hat, wenn keine oder eine verspätete/unvollständige Reaktion erfolgt.

Wer sich hier nicht sicher ist, ob alles korrekt abläuft, sollte sicherheitshalber beim Support nachfragen.

Ich muss bei einer com, net, org-Domain mich auch per E-Mail als Inhaber bestätigen, aber die sind doch nicht in der EU

Jede Vergabestelle für Domains hat eigene Vergaberichtlinien, die aus Landesgesetzen oder eigenen Ansprüchen folgen. Daher können diese natürlich auch Mittel nutzen, um die Registrierung einer Domain zu verifizieren, auch wenn diese nicht die NIS-2-Richtlinie umsetzen.



Heinlein Gruppe